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Nachhaltigkeitsmanagement – Die Bewahrung der Schöpfung institutionalisieren

Nachhaltigkeitsmanagement – Die Bewahrung der Schöpfung institutionalisieren

Es ist erstaunlich: Obwohl sich Deutschland als Vorreiter in nationalen Nachhaltigkeits- und Klimaschutzbemühungen präsentieren möchte, droht die Frist zur Implementierung der europäischen Nachhaltigkeits-Richtlinie „CSRD“ in das deutsche Rechtssystem zu platzen.

Doch, halt, worum geht es hier? CSRD? Nachhaltigkeitsberichterstattung? Und was haben Kirchen damit zu tun? Eine ganze Menge – denn hier geht es um die „Institutionalisierung“ der Schöpfungsbewahrung! Und die Lage erfordert dringendes Handeln.

Dass Nachhaltigkeit auch kirchlich oben auf der Agenda steht, wurde beim Katholikentag in Erfurt sichtbar, wo es bei einer Blitz-Umfrage zu den wichtigsten Kirchen-Themen auf Platz 2 landete. Das ist verständlich, denn der Handlungsdruck hat sich in den letzten Jahren gleich vierfach verstärkt. Erstens ist insgesamt die öffentliche Erwartungshaltung an Institutionen stark gestiegen, Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu verankern. Unternehmen sind dazu verpflichtet, auch die Nachhaltigkeitsbemühungen ihrer Lieferketten und Kunden – zu denen Kirchen gehören – im Blick zu haben. Zweitens haben theologisch fundierte Überlegungen in den beiden Kirchen die Verantwortung für die Erhaltung der Schöpfung herausgestellt – Gedanken der Papst-Enzyklika Laudato Sí sind längst konkretisiert. Drittens steigt der ökonomische Druck: Je früher Investitionen in Nachhaltigkeit beginnen, desto schneller werden sie sich auszahlen, gerade weil erst einmal grundlegende Prozesse eingerichtet werden müssen. Neu hinzu kommt viertens nun der politisch-rechtliche Druck, eine Transparenz im Bereich Nachhaltigkeit zu erzeugen – hierzu werden stufenweise alle Unternehmen in der EU verpflichtet. Jedoch: Ungeachtet dessen, dass der genaue Gesetzestext in Deutschland noch nicht implementiert ist, sind Unternehmen klugerweise bereits jetzt dabei, entsprechende Schritte für eine Nachhaltigkeits-Berichterstattung einzuleiten.  Die als Körperschaften des öffentlichen Rechtes verfassten Kirchen scheinen zunächst zwar noch von der Berichtspflicht ausgenommen zu sein, doch wird sich die Frage nach dem Umgang mit der Thematik zweifellos zeitnah stellen. Die Kirchen wären sind gut beraten, sich bereits jetzt in Sachen Nachhaltigkeits-Berichtserstattung aufzustellen. Zeit, einen Blick „hinter die Kulissen“ zu werfen, wie weit die Kirchen hierbei sind:

Praxischeck: Nachhaltigkeit und Kirche

Nachhaltigkeit ist mehr als nur „Klima“: So lassen sich die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) in drei Nachhaltigkeits-Dimensionen Ökologie, Soziales und Governance übersetzen. Auch wenn sich die Arten der Berichterstattung unterscheiden, ist die Etablierung eines Nachhaltigkeits-Managementsystems entscheidend.

Kirchenspezifische Anpassung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gibt es bspw. im Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme). Mit dem „Grünen Hahn“ (in Süddeutschland „Grüner Gockel“ und in der Schweiz „Grüner Güggel“) haben die Kirchen einen eigenen Standard institutionalisiert, der stark an EMAS angelehnt ist. Die Einführung eines Umweltmanagementsystems bietet eine umfassende Möglichkeit, die Nachhaltigkeits-Dimension Umwelt abzudecken. Das wird auch in Zukunft immer bedeutsamer: Nicht nur in Jugendverbänden spielen die Themen Nachhaltigkeit, Ökologie und kritischer Konsum als Teil der Schöpfungsbewahrung eine herausgehobene Rolle.

Tue Gutes und rede drüber!

Die Abbildung zeigt kirchliche Einrichtungen und Gemeinden, die entweder EMAS/Grüner Hahn oder ein anderes Umweltmanagementsystem (UMS) oder ein vergleichbares Nachhaltigkeitsmanagementsystem installiert haben. Auffällig ist die vergleichsweise hohe Abdeckung im Süden und Westen der Republik. Auch zeigt sich, dass etwa 80% der Zertifikate an Einrichtungen oder Gemeinden vergeben sind, die sich dem evangelischen Spektrum zuordnen lassen. Gleichzeitig lässt sich mit Blick auf den Großteil der „grauen Flächen“ ohne UMS feststellen, dass bundesweit noch viel „Luft nach oben“ ist.

Einrichtungen  und Kirchengemeinden mit Umwelt- bzw. Nachhaltigkeitsmanagementsystemen (blau=kath., orange=evang.)

Kirchliche Einrichtungen und Gemeinden, die entweder EMAS/Grüner Hahn oder ein anderes UMS- oder Nachhaltigkeitsmanagementsystem installiert haben, eigene Darstellung, Daten von kirum.org (2022) und emas-register.de (2024). Zur besseren Darstellung wurde jeweils das Postleitzahlengebiet der Einrichtung/Gemeinde markiert.

Dabei sind die Kirchen in den beiden anderen Nachhaltigkeits-Dimensionen Soziales und Governance teilweise bereits gut aufgestellt, jedoch ist eine systematische Vorgehensweise noch nicht zu erkennen.

Wie das gehen soll, dazu gibt es unterschiedliche Ansätze und Instrumente. Was auf den ersten Blick komplex und bürokratisch erscheint, bedarf in Wirklichkeit nur eines genauen Zuschnitts der ganzheitlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die jeweilige Organisation. Bistümer, Landeskirchen, Vereine oder Orden haben jeweils ganz unterschiedliche Voraussetzungen.

So lassen sich bspw. auf Ebene der Kommunen sinnvolle Indikatoren der 17 Nachhaltigkeitsziele ableiten und damit eine Vergleichbarkeit herstellen. Auf Ebene anderer Institutionen oder Unternehmen ist dies jedoch nicht immer zielführend, wie wenn 1.500 mögliche Unterziel-Indikatoren aufgezeigt werden.

Passende Nachhaltigkeitsberichterstattung

Eine neue EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie spricht nun die Unternehmensebene an: Die Anfang 2023 in Kraft getretenen Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) geht aus dem „Green Deal“ der von Ursula von der Leyen geführten EU-Kommission hervor. Die Richtlinie ändert den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung tiefgreifend und verpflichtet in Deutschland etwa dreißigmal mehr Unternehmen als bisher, eine Erweiterung des Jahresabschlusses um nicht-finanzielle Aspekte vorzunehmen. Deshalb findet derzeit auch die CSRD-Umsetzung in das Handelsgesetzbuch (HGB) statt. Zur Berichterstattung verpflichtet sind stufenweise und je nach Größe Unternehmen aller Branchen.

Dabei hat zur praktischen Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Rat für Nachhaltige Entwicklung bereits vor einigen Jahren zunächst die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet und dann den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) entwickelt. Mit den 20 Kriterien des DNK lassen sich Nachhaltigkeitsleistungen transparent machen und eine Nachhaltigkeitsstrategie aufbauen. Abgedeckt werden die wesentlichen Bereiche einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie: Umwelt, Gesellschaft (Governance), Strategie und Prozess. Über 1500 Einrichtungen und Unternehmen haben bisher eine DNK-Erklärung veröffentlicht – kirchliche Einrichtungen sind nur vereinzelt auffindbar. Das lässt die Lücke offensichtlich werden, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Kirchen derzeit besteht: Für viele andere Branchen, wie der Freien Wohlfahrtspflege – deren Teil Caritas und Diakonie sind – liegt bspw. ein branchenspezifischer Leitfaden vor.

Viele Anforderungen aus dem CSRD-Kriterienkatalog sind in einem DNK-Bericht inbegriffen. Eine branchenspezifische DNK-Anpassung würde einerseits den Erwartungen aus Politik und Gesellschaft an eine standardisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung gerecht werden. Andererseits würde sich genügend Freiheit für Anpassungen von Nachhaltigkeits-Charakteristika der Kirchen lassen.

Kirchen zwischen Berichtspflicht und Außendarstellung

In Sachen CSRD fehlt bisher noch  die Umsetzung der EU-Richtline in deutsches Gesetz: Der entsprechende Kabinettsbeschluss wurde bereits mehrfach verschoben, sodass ein Inkrafttreten der Implementierung der Richtlinie in Deutschland bis Ende November immer ambitionierter erscheint. Offen ist beispielsweise, ob – wie in Frankreich – der Kreis der erlaubten Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichterstattung über die klassischen Bilanz- und Buchprüfungsgesellschaften erweitert wird. Eine Öffnung für die Testiererlaubnis erscheint nun, anders als zunächst im Referentenentwurf, als durchaus möglich. Die Resonanz auf den Entwurf ist jedenfalls groß.

Zur Berichterstattung verpflichtet sind stufenweise und je nach Größe Unternehmen aller Branchen. Der entsprechende Berichtsstandard „ESRS“ sieht eine Analyse von über 1000 Datenpunkten in den Bereichen Umwelt (E), Soziales (S) und guter Unternehmensführung (G) vor. Auch wenn es rein rechtlich wohl keine Verpflichtung zur Berichterstattung für Körperschaften des öffentlichen Rechts – wie es Kirchen oft sind – geben wird, stellt sich die Frage nach dem Umgang mit der Richtlinie: Denn selbst eine rechtliche Verpflichtung zur rein finanziellen Bilanzierung nach HGB-Standards gibt es nicht – dennoch veröffentlichen Bistümer und Landeskirchen seit etwa zehn Jahren ihre Jahresabschlüsse angelehnt an die auch für Unternehmen geltenden HGB-Standards. Mit der baldigen Umsatzsteuerpflicht für kirchliche Körperschaften, werden auch zunehmend Kirchengemeinden und Gemeindeverbände – wie im Erzbistum Köln – ihre Bilanzierung HGB-konform umstellen.

Pragmatisch, praktisch, gut

Was heißen die Überlegungen in der Praxis? Auch die Kirchen sollten Nachhaltigkeitsmanagement in den Blick nehmen – der Druck steigt aus allen Bereichen, doch eine systematische Vorgehensweise ist noch nicht zu erkennen. Zwar mag die Thematik auf den ersten Blick komplex sein, doch sollte die Zeit bereits jetzt für einen niederschwelligen Einstieg genutzt werden: es gilt, internes Wissen und Prozesse aufzubauen, sinnvolle Daten zu erheben und – wie es Unternehmen tun – bereits zu beginnen, bevor man von einer gesetzlichen Pflicht erfasst wird.

Nachhaltigkeitsmanagement sollte sich durch drei Begriffe auszeichnen: Pragmatisch, praktisch und gut. Pragmatismus heißt: Konzentration auf das Wesentliche. In einem ersten Vorgehen ist keine Berichts- und Datenlieferpflicht für alle einzelnen CSRD-Abfragepunkte notwendig. Ein passgenauer Leitfaden und Methodik vermeiden, dass unnötigerweise eine Menge an Daten erhoben und Maßnahmen beschrieben werden, die letztlich keine tatsächliche Relevanz oder Wiederverwertbarkeit haben.

Praktisch heißt, dass es im Ziel nicht nur um einen Bericht geht, sondern die Organisation auch praktisch und tatsächlich weiterentwickelt wird. Im Mittelpunkt einer Transparenz sollte der weiterführende Blick auf eine Implementierung stehen: Vielen Daten liegen bereits vor, manche müssen neu erhoben werden, können aber auch für andere Bereiche lohnend sein. So lassen sich auch Lücken und damit konkrete Maßnahmen identifizieren.

„Gut“ hat zweierlei Bedeutung: Erstens ist Expertenwissen im Bereich Nachhaltigkeit notwendig, das den Blick auch auf andere Aspekte wie Risikomanagement, Lieferkettengesetz oder Transformation weiten kann. Gleichzeitig muss es passend sein, alle müssen „mitgenommen“ werden. Zweitens ist Nachhaltigkeit für Kirche ein hohes Gut – es ist Teil der eigenen Botschaft. Aus strategischer Perspektive ist festzulegen, welchen Stellenwert es haben soll. Einer abgewogenen Leitungsentscheidung zur Prioritätensetzung hilft es, über ein Nachhaltigkeitsmanagement Transparenz zu Kosten und Potentiale zu erhalten. Und damit alles gut wird, gehört dazu auch fachliches Know-How. Um das sicherzustellen, arbeitet 2denare mit einem Partnerunternehmen zusammen, welches über umfassende Erfahrung und Expertise bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Börsen- und außerbörslichen Unternehmen verfügt.

Mit „pragmatisch, praktisch, gut“ wird die Bedeutung von Nachhaltigkeit ernst genommen. Die braucht aber Bodenhaftung und die Beschäftigung mit ihr muss auch die begrenzten Ressourcen im Blick haben, die dafür rein faktisch zur Verfügung stehen. In einem durchdachten Umgang mit den CSRD-Richtlinien liegt eine große Chance für die Kirchen. Sie könnten mit gutem Beispiel voran und vergleichsweise einfach über die rechtlichen Anforderungen hinausgehen, denn bereits Bestehendes muss vielerorts nun klug zusammengeführt werden.

Zum aktuellen Zustand der Nachhaltigkeit der Kirchen in Deutschland

Wie es sonst um die Thematik der Nachhaltigkeit bestellt ist, welche rechtlichen Hintergründe bedeutsam sind und welche Handlungsempfehlungen sich insgesamt ergeben, erfahren Sie in unserem neuen „Nachhaltigkeitsreport der Kirchen in Deutschland 2024“.

Dieser Artikel erschien in der Newsletter-Ausgabe 02/2024 vom 26. Juni 2024.

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Lukas Landen

Der Politologe und Betriebswirt mit dem Schwerpunkt Non-Profit-Management and Governance beobachtet, dass die Thematik Nachhaltigkeit ganz oben auf der Agenda der Kirchen steht. Er hat zusammen mit Prof. Thomas de Nocker einen Bericht dazu erstellt, wie es um die Verankerung von Nachhaltigkeit in den Kirchen bestellt ist. Bei Interesse an einer kostenfreien Ausgabe des “Nachhaltigkeitsreport der Kirchen 2024”, schreiben Sie uns gerne.