Der Eindruck mag war oft geschildert werden, ist aber falsch: Ungefähr die Hälfte der Haushaltsmittel von Bistümern und Landeskirchen wird in und für die Kirchengemeinden verwendet – mit regionalen und konfessionellen Unterschieden.
Immerhin ein Milliardenbetrag wird davon jährlich in die oft so genannte „Zuweisungsordnung“ verteilt: Die Kirchengemeinden erhalten nach einem bestimmten Schlüssel Geld, mit dem diese dann ihre Mitarbeitenden bezahlen, ihre Gebäude Instand halten und ihre Gemeindearbeit finanzieren: Vom Blumenschmuck bis zum Ministrantenausflug.
Diese Zuweisungsordnungen sind vor allem im katholischen Bereich oftmals wenig bekannt und eher selten Teil einer Beratung in den Gremien. Dabei ist ihre Bedeutung sehr groß – für Veränderungen in der Seelsorge, der Gebäudelandschaft und Gemeindestruktur: sowohl als Unterstützer als auch als Bremser.
Ein Blick auf die aktuellen Fassungen zeigt, dass hier noch viel Gestaltungspotential besteht, wenn Mittel nicht nur verteilt, sondern darüber hinaus auch gesteuert werden sollen: Bestehende Ziele könnten darüber wirksam unterstützt, Initiativen, wie eine Wirkungsorientierung, anfanghaft etabliert werden.
Was eine gute Zuweisungssystematik ganz praktisch ausmacht, versucht eine umfangreiche Studie zu beleuchten. Diese neun Kriterien sollten erfüllt sein – in der Gesamtheit zweifellos eine Herausforderung, diese individuell auf die konkrete Situation anzupassen:
- Lokale und bistumsweite Solidarität
- Transparenz und Objektivität
- Verständlichkeit, nicht nur Nachvollziehbarkeit
- Einfache Abwicklung und Verwaltung
- Planungssicherheit
- Unterstützung Pastoralentwicklung
- Ernstnehmen von Ehrenamtlichen
- Anreize zu wirtschaftlicher Nachhaltigkeit
- Übertragbarkeit vom Status quo
Die Studie ist ganz aktuell als ZAP-Workingpaper erschienen und hier frei verfügbar. Viel Freude bei der Lektüre.