Das Subsidiaritätsprinzip in der kirchlichen Verwaltung

„Das Subsidiaritätsprinzip in der kirchlichen Verwaltung: Leitbild kirchlicher Verwaltungsentwicklung oder ein anderes Wort für chaotische Ineffizienz?“ Unter diesem Titel steht mein Impulsvortrag auf der  Invalid style attribute.  der Firma Wilken am 22. Juni 2016 in Ulm. Neben dem Vortrag wurde ich auch eingeladen einen Workshop zur Umstellung auf die doppelte Buchhaltung zu leiten: „Umstellung auf die Doppik! Erfahrungsaustausch zu Erfolgsfaktoren, Fallstricken und Projektplanungen“. Eine Anmeldung zu der Tagung ist hier möglich.

Mein Impulsvortrag dreht sich um folgende Fragestellung: Das Subsidiaritätsprinzip ist Wesensmerkmal der evangelischen und der katholischen Kirche. Die unteren Einheiten sollen sich möglichst selbst organisieren, dort fallen Entscheidungen. Bei den pastoralen Entwicklungsprozessen richtet sich alles danach, die Ortskirchen sollen gestärkt werden. Das Generalvikariat oder Landeskirchenamt hat im Kirchenvolk (und bei den Pfarrern) meist einen schlechten Ruf und soll in seinem Einflussbereich zurückgedrängt werden: Werdet nicht übergriffig! Wir sollen unsere Sachen selbst regeln! Achtet unsere Unabhängigkeit, wahrt das Subsidiaritätsprinzip! Aber steht das nicht im Widerspruch zu dem Anspruch, eine effiziente Verwaltung zu bilden? Müssen bestimmte Dienste nicht zentral angeboten werden und müssen nicht Standards durchgedrückt werden, z. B. in der IT?